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Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Rechtsauskünfte gemäß des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) kostenpflichtig sind.
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Ein Mandatsverhältnis kommt erst mit ausdrücklicher schriftlicher oder mündlicher Annahme des Auftrags durch die Rechtsanwaltskanzlei Prokop zustande.
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